Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher plus Fachhochschulreife (Fach-Abi) (optional)

Unsere Schülerinnen und Schüler werden bestens ausgebildet. 

Eine Ausbildung mit drei Möglichkeiten.

Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher

plus Fachhochschulreife (Fach-Abi)

plus Kindheitspädagogik

 WELCHEN ABSCHLUSS ERREICHE ICH?

Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher

Neben der vollzeitschulischen Ausbildung bieten wir auch die dreijährige praxisintegrierte Ausbildung (PIA) an.

Im vierjährigen Verbundstudiengang Kindheitspädagogik erwerben Sie den Berufsabschluss einer staatlich anerkannten Erzieherin/eines staatlich anerkannten Erziehers und den Studienabschluss Kindheitspädagogin B.A./Kindheitspädagoge B.A. (in Kooperation mit der Katholischen Hochschule NRW).

Der Berufsabschluss ermöglicht nach dem Anerkennungsjahr die Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung für Kinder und Jugendliche.

Die allgemeine Fachhochschulreife berechtigt zu einem Studium an einer Fachhochschule.

WELCHE AUFNAHMEVORAUSSETZUNG IST ZU ERFÜLLEN?

  • Fachoberschulreife
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer (z.B. Kinderpflegerin/Kinderpfleger, Sozialassistentin/Sozialassistent
    oder
  • Abschluss eines zweijährigen einschlägigen Bildungsgangs (z.B. Fachoberschule für Sozial– und Gesundheitswesen Klasse 11 und 12, Schwerpunkt Sozialpädagogik)
    oder
  • das Abitur und ein einschlägiges Praktikum von 240 Stunden
    oder 
  • eine einschlägige fünfjährige Berufstätigkeit
    oder
  • eine abgeschlossene nicht einschlägige Berufsausbildung und ein einschlägiges Praktikum von 240 Stunden
  • Vorlage eines Führungszeugnisses am 1. Schultag

WELCHE UNTERSCHEIDE GIBT ES ZWISCHEN VOLLZEITSCHULISCHER AUSBILDUNG UND PRAXISINTEGRIERTER AUSBILDUNG?

Vollzeitschulische Ausbildung

Im Rahmen der fachpraktischen Ausbildung sind Praktika von insgesamt 16 Wochen in sozialpädagogischen Einrichtungen abzuleisten, die im Rahmen von Blockpraktika durchgeführt werden.

An die zweijährige Weiterbildung in der Fachschule für Sozialpädagogik schließt sich das einjährige Berufspraktikum (Anerkennungsjahr) an.

Praxisintegrierte Ausbildung

Die Organisation von Praxis und Unterricht ist über die drei Jahre der Ausbildung durch-gehend gleich. Die Auszubildenden arbeiten mit der Hälfte der Wochenarbeitszeit in ihrer Einrichtung, die andere Hälfte ist durch den Unterricht abgedeckt.

Im ersten und dritten Ausbildungsjahr ist die Aufteilung der Praxis- und Schultage gleich. Im zweiten Jahr wechseln Praxis- und Schultage.

Außerdem muss im zweiten Ausbildungsjahr verpflichtend ein achtwöchiges Praktikum in einem anderen beruflichen Arbeitsfeld absolviert werden.

In unterrichtsfreien Zeiten arbeiten die Auszubildenden mit voller Wochenstundenzahl in ihrer Praxisstelle. Den Auszubildenden stehen in der Regel jährlich 30 Urlaubstage zu.

WELCHE FÄCHER/LERNFELDER WERDEN UNTERRICHTET?

Fachrichtungsübergreifender Bereich

  • Deutsch/Kommunikation
  • Naturwissenschaften
  • Politik/Gesellschaftslehre
  • Fremdsprache: Englisch

Fachrichtungsbezogener Bereich

Lernbereiche

  • Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln
  • Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
  • Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
  • Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
  • Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
  • Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
  • Religionslehre/Religionspädagogik

Wahlfach 1: Vertiefung in einem Bildungsbereich

Wahlfach 2: Vertiefung eines Arbeitsfeldes/einer Zielgruppe

Projektarbeit

Differenzierungsbereich

  • Montessoripädagogik und Mathematik
  • Verpflichtend: Erwerb des Übungsleiterschein C

WIE GESTALTET SICH DIE ABSCHLUSSPRÜFUNG?

Das Fachschulexamen besteht in der Regel aus 3 schriftlichen Prüfungsarbeiten. Möchten Sie die Fachhochschulreife erwerben, so wird zusätzlich eine weitere schriftliche Prüfungsarbeit verlangt.

Ein mit der KFH Köln abgeschlossener Kooperationsvertrag ermöglicht es, nach erfolgreichem Abschluss des Berufspraktikums direkt in das dritte Semester des sechssemestrigen Bachelor– Studiengangs „Erziehung und Bildung im Kindesalter“ eingestuft zu werden. Die Studierenden mit Fachhochschulreife erhalten dazu ein zusätzliches Zeugnis über die in der Fachschulausbildung erworbenen Modulpunkte.

WANN BEGINNT DIE AUSBILDUNG?

In der Regel jährlich nach den Sommerferien.

WANN UND WIE ERFOLGT DIE ANMELDUNG?

Eine Anmeldung ist ganzjährig möglich. Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:

  • tabellarischer Lebenslauf
  • beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses
  • Geburtsurkunde
  • ggf. Taufnachweis
  • zwei Passfotos mit Namen

SIND KOSTEN ZU TRAGEN?

Bitte besonders beachten: Neben den Kosten für Lernmittel, Sachkosten, Tage der Religiösen Orientierung und Gesundheitsbelehrung können im Rahmen von Praktika Kosten für Impfungen und ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen auftreten.

ALLE WICHTIGEN INFORMATIONEN IM ÜBERBLICK ZUM DOWNLOAD:

BILDUNGSGANGLEITUNG:

Sarah Berger, Johanna van Elten, Alexandra Technau
Kontakt: fachschule-sozialpaedagogik@ebkneuss.org

"Kinder sind -ebenso wie Dichter, Musiker und Naturwissenschaftler - eifrige Forscher und Gestalter. Unsere Aufgabe besteht darin, die Kinder bei ihrer Auseinandersetzung mit der Welt zu unterstützen, wobei all ihre Fähigkeiten, Ausdrucksweisen und Kräfte eingesetzt werden."

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