Prävention

„Prävention“ umfasst effektive Schutzvorkehrungen und Verhaltensregeln, die zur Verhinderung (sexuellen) Missbrauchs und zum Schutz möglicher Opfer beitragen. Im schulinternen institutionellen Schutzkonzept berücksichtigt das EBK Neuss alle gesetzlichen Vorgaben der Schulen des Erzbistums Köln. Diese Informationen sind auf der Homepage hinterlegt und können von allen, die am Schulleben beteiligt sind, gelesen werden.

Ein weiterer bedeutender Bestandteil der Präventionsmaßnahmen des EBK Neuss ist, dass Betroffene bei einem (aktuellen oder früheren) Angriff unabhängige, ausgebildete Ansprechpartner haben, an die sie sich zur Unterstützung wenden können. Wir können Sie in vertraulichen Gesprächen unterstützen und beraten Sie auch gerne zum weiteren Vorgehören, hören den unmittelbar Betroffenen oder ihren
Angehörigen bei geäußertem Wunsch zu.

Darüber hinaus stehen wir im engen Austausch mit diversen Beratungsstellen der Stadt Neuss und des Rhein-Kreis Neuss und ersuchen dort im Bedarfsfall und zur Klärung diverser diffuser Situationen entsprechende Expertisen. Die Zusammenarbeit mit Beratungsstellen bietet zusätzlichen Ressourcen und Expertisen, um die Bedürfnisse der SchülerInnen und Studierenden besser zu verstehen und ihnen angemessene Unterstützung anzubieten. Beratungsstellen können eine breite Palette von Dienstleistungen und Fachkenntnissen bereitstellen, von psychologischer Unterstützung bis hin zu unterschiedlichen spezifischen Fachberatungen.

Präventionsfachkräfte

Ute Trompeta (ute.trompeta@ebkneuss.org) und Adam Miotke (adam.miotke@ebkneuss.org)

 

 

Krisenintervention

Das EBK Neuss hat schulinterne Notfallpläne entwickelt und Netzwerkstrukturen  zur akuten Bewältigung und Nachsorge von krisenhaften Ereignissen aufgebaut. Unterstützt werden wir in unserer Arbeit durch den Notfallordner für die Schulen in NRW „Hinsehen und Handeln – Handlungsempfehlungen zur Krisenprävention und Krisenintervention“, der von der Unfallkasse NRW allen Schulen des Landes zur Verfügung gestellt worden ist.

Die Mitglieder unseres Kriseninterventionsteams sind Adam Miotke, Volker Trendelkamp und Ute Trompeta. Zertifiziert wurden sie von Sinus-Schulische Krisenintervention e.V., einer Initiative des Erzbistums Köln.

Unsere Lehrkräfte besuchen regelmäßig Schulungen zur Krisenintervention. Einen ausführlichen Bericht über die letzte Veranstaltung finden Sie hier: Krisenintervention am EBK Neuss

 

Gemäß einer ganzheitlichen und praxisorientierten Herangehensweise der Ausbildung am EBK Neuss werden ebenso präventive Aspekte thematisiert, welche sich aus der dualen Qualifizierung unserer SchülerInnen und Studierenden hinsichtlich Praxiseinrichtungen und Schule ergeben und dementsprechend im Unterricht integriert. Solch eine Präventionsschulung für die duale Ausbildung im Bereich Praxis und Schule deckt unterschiedliche wichtige Aspekte ab, um die Sicherheit, das Wohlergehen und die Entwicklung der Kinder zu gewährleisten.

Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung: Sensibilisierung für die Bedeutung des Kindeswohls und die Erkennung von Anzeichen für mögliche Kindeswohlgefährdung sowohl im schulischen als auch im praxisorientierten Umfeld

Grenzüberschreitung und Missbrauch: Schulung zum Erkennen und Verhindern von Grenzüberschreitungen und sexuellem Missbrauch gegenüber Kindern sowie zum angemessenen Umgang mit Verdachtsfällen.

Gesundheit und Sicherheit: Schulung zur Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, um sicherzustellen, dass sowohl die MitarbeiterInnen als auch die Kinder in einer sicheren Umgebung arbeiten und lernen können.

Krisenintervention und Notfallmanagement: Schulung in Kriseninterventions- und Notfallmanagementverfahren, um im Falle von Notfällen oder kritischen Situationen angemessen reagieren zu können.

Inklusion und Vielfalt: Sensibilisierung für die Bedeutung von Inklusion und Vielfalt im Bildungsumfeld sowie Schulung in Techniken zur Förderung eines respektvollen und inklusiven Umgangs mit allen Kindern, unabhängig derer individuellen Bedürfnisse und Hintergründen

Kommunikation und Zusammenarbeit: Schulung in effektiver Kommunikation und Zusammenarbeit mit Lehrkräften, Eltern, anderen Fachkräften und externen Partnern, um die bestmögliche Unterstützung und Förderung für die Kinder sicherzustellen.

Diese Ausbildung wird am EBK interaktiv gestaltet und bietet gleichzeitig Möglichkeiten zum Austausch von Erfahrungen und Best Practices. Außerdem ist es wichtig, regelmäßige Auffrischungskurse anzubieten, um sicherzustellen, dass die Teilnehmenden über aktuelle Entwicklungen und bewährte Verfahren informiert sind. Durch eine umfassende Präventionsschulung können die Fachkräfte in der dualen Ausbildung in den Praxisstellen und in der Schule besser darauf vorbereitet werden, die Sicherheit, Wohlergehen und die Entwicklung der Kinder zu gewährleisten und mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren.

Kindeswohlgefährdung bezeichnet Situationen, in denen das Wohl eines Kindes in Gefahr ist, sei es durch Vernachlässigung, körperliche oder emotionale Misshandlung, sexuellen Missbrauch oder andere Formen von Schädigung. Es ist wichtig, frühzeitig Anzeichen für mögliche Kindeswohlgefährdung zu erkennen und angemessen zu reagieren, um das Kind zu schützen und seine Sicherheit und Wohlbefinden zu gewährleisten.  Anzeichen für Kindeswohlgefährdung können vielfältig sein und sich in verschiedenen Bereichen zeigen

Körperliche Anzeichen: unbehandelte Verletzungen, ungewöhnliche Blutergüsse, Verbrennungen oder Kratzer, die nicht mit plausiblen Erklärungen übereinstimmen.

Emotionale Anzeichen. Rückzug, Ängstlichkeit, übermäßige Aggressivität oder Angst vor bestimmten Personen oder Situationen

Verhaltensanzeichen: Auffälliges Verhalten wie plötzliche Veränderungen in der Persönlichkeit, Probleme in der Schule oder im Kindergarten,Schwierigkeiten in sozialen Beziehungen oder Selbstverletzung

Entwicklungsverzögerungen: Verzögerungen in der körperlichen, emotionalen oder kognitiven Entwicklung, die nicht auf andere bekannte Ursachen zurückzuführen sind.

Ungewöhnliche familiäre Umstände: Instabile oder belastende familiäre Situationen, einschließlich häuslicher Gewalt, Suchproblemen, psychischen Erkrankungen oder schwerwiegender finanzieller Probleme.

Wir sind uns als Schule des Erzbistums Köln der besonderen Verantwortung bewusst, die angehenden Fachkräfte, welche mit Kindern arbeiten, sowie alle Mitglieder der Gesellschaft, die mit Kindern in Kontakt kommen, intensiv zu schulen, um Anzeichen für mögliche Kindeswohlgefährdung zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren. Dies kann die Meldung von Verdachtsfällen an die entsprechenden Behörden oder Organisationen umfassen, um sicherzustellen, dass das betroffene Kind die notwendige Unterstützung und Hilfe erhält. Letztendlich mussdas Wohl des Kindes immer im Mittelpunkt stehen.

Der Umgang mit unbehaglichen Gefühlen, insbesondere in sensiblen Situationen wie dem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, erfordert eine einfühlsame und professionelle Herangehensweise.

Körperliche Gewalt: körperliche Gewalt oder Misshandlung gegenüber Kindern kann viele Formen annehmen, von vergleichsweise milden Handlungen wie Kneifen oder Haareziehen bis hin zu extremen und lebensbedrohlichen Handlungen wie Verbrennungen, Verätzungen oder Angriffen mit Gegenständen oder Waffen. Jegliche Form von körperlicher Gewalt gegenüber Kindern ist inakzeptabel und kann schwerwiegende körperliche und psychische Schäden verursachen.

Seelische / emotionale Gewalt: seelische Gewalt ist eine Gewaltform, welche häufig als verbale, psychische oder emotionale Gewalt bezeichnet wird. Im Gegensatz zur physischen Gewalt manifestiert sich diese Form der Gewalt hauptsächlich durch Worte, Verhaltensweisen und Handlungen, die das emotionale Wohlbefinden und die psychische Gesundheit der betroffenen Person beeinträchtigen können. Dazu gehören Bedrohungen, Einsperren, Stalking, Demütigung und Beleidigung, Kontrollverhalten und Manipulation. Diese Formen von Gewalt sind häufig mit der Ausübung von Macht, Kontrolle und Privilegien verbunden und können langfristige Auswirkungen auf das emotionale Wohlbefinden und die psychische Gesundheit der Kinder haben.

Vernachlässigung: Vernachlässigung ist eine Form der Kindeswohlgefährdung, die durch wiederholte oder anhaltende Unterlassung von fürsorglichem Handeln durch sorgeverantwortliche Personen wie Eltern, ErzieherInnen oder andere betreuende Personen gekennzeichnet ist. Diese Form der Vernachlässigung kann sich auf unterschiedliche Weisen ausdrücken und das körperliche, emotionale und soziale Wohlbefinden des Kindes beeinträchtigen. Dazu gehören unzureichende Ernährung oder Bekleidung, fehlende körperliche oder emotionale Zuwendung, mangelnde medizinische Versorgung, unangemessener Umgang mit Schlafbedürfnis und mangelnde Anregung motorischer, geistiger, emotionaler oder sozialer Art. Vernachlässigung kann schwerwiegende Auswirkungen auf die Entwicklung und das Wohlbefinden eines Kindes haben und in vielen Fällen genauso schädlich sein wie andere Formen von Kindesmisshandlung.

Sexuelle Gewalt: Sexuelle Gewalt umfasst eine Vielzahl von Handlungen mit sexuellem Bezug, die ohne Einwilligung oder Einwilligungsfähigkeit des Kindes ausgeführt werden. Die Bandbreite dieser Handlungen reicht von verbaler Belästigung bis hin zu schweren Formen von sexuellem Missbrauch. Dazu gehören: verbale Belästigung, Voyeurismus, Berühren von Brust und Genitalbereich, sexuelle Handlungen am Körper des Kindes (hands-on), Manipulation der Genitalien, Penetration, Exhibitionismus, Masturbation vor dem Kind ohne Berührung (hands-off) und Zeigen pornografischer Abbildungen. Sexuelle Gewalt ist eine ernste Verletzung der persönlichen Grenzen und des Wohlbefindens des Opfers.

Schulische AnsprechpartnerInnen

Klassenteam/Klassenleitung, Praxisbegleitende LehrerInnen, Präventionsfachkräfte, BeratungslehrerInnen, jede Lehrkraft des Vertrauens,

Schulleitung

AnsprechpartnerInnen in der Praxis, AnsprechpartnerInnen aufgeführt im Schutzkonzept der entsprechenden Einrichtung, Praxisanleitung, Leitung, AnsprechpartnerInnen des Trägers

Offene Fachstellen

Präventionsstelle des Erzbistums Köln (Frau Birkner, Frau Tschunitsch), Hilfetelefon des Bundesministeriums für Familie, Jugendamt Köln, AKS Ambulanz für Kinderschutz Neuss, LKA NRW, Kriminalprävention/Polizei, Hilfetelefon Sexueller Missbrauch (08002244430), Weißer Ring (1116006)